In der zweiten Stufe wurde das Bedürfnisbefriedigungsmittel Musik auf einem materiellen Träger zur Ware. Äußerlich war sogar nur eben dieser Träger, ob der nun Schallplatte, CD oder wie auch immer heißen mochte, die Ware. Es bestand aber weiter ein mathematisch nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Arbeit der Musiker und den einzelnen Bedürfnisbefriedigungen, sprich: man konnte die Musizier-Arbeitszeit dem Träger zuordnen. Weitere Arbeiten waren nötig, damit man Musik hören konnte – wieder „zurechenbare“. Allerdings arbeiteten die Musiker nicht mehr dort, wo die Musik gewünscht wurde, und der materielle Träger konnte das Bedürfnis wiederholt befriedigen, ohne neu erworben werden zu müssen. Damit war dieser Bereich der Produktivkräfte anderen bereits objektiv (und zum Teil dauerhaft) voraus: Wie auch immer ein Apfel "produziert" worden sein mag, er kann immer nur (höchstens) einmal gegessen werden. Trotzdem ist der „Wert“ gleichartig zusammengesetzt: geistige und körperliche Arbeit wird über einen materiellen Träger vergegenständlicht dem zahlungsfähigen Kunden zugeführt. Und die Produktion des materiellen Trägers ist von der ursprünglichen Arbeit abgekoppelt: Für die Musiker ist es technisch egal, ob ihre Platte Tausend oder eine Million Male hergestellt und vertrieben wird (nur für ihren Erlös nicht). Wir finden unseren zweiten Robinson-Wirtschaftskreislauf hier zwingend wieder. Musik hören ist eng verknüpft mit der Fähigkeit, den Träger zu bezahlen.
Die technische Entwicklung auf dem "Musikmarkt" hat inzwischen schon die Möglichkeit des Kommunismus erreicht: Natürlich bleibt der Ausgangspunkt aller Bedürfnisbefriedigung, dass irgendwann irgendwo einmal Musiker ihre Arbeit getan, also „Musik gemacht“ haben. Ihr Arbeitsprodukt kann aber so gut wie unbegrenzt von jedem potentiellen Bedürfnis-Haber zur Bedürfnis-Befriedigung benutzt werden. Eine materielle Beschränkung gibt es nicht. Technisch könnte gezählt werden, okay. (Für das Selbstwertgefühl der Musiker ist nicht unerheblich zu wissen, wie oft man sie hören will. Das ersetzte den Geldreichtum.) Die Verwandlung in eine zu bezahlende Arbeit ist aber bereits ein völlig vom Bedürfnis gelöster, ja, ein ihm sogar entgegenstehender materieller Vorgang. Er erwächst (unabhängig davon, dass man ihn mit dem „Urheberrecht“ begründet) praktisch allein aus jener zusätzlichen geringen geistigen und materiellen Arbeit, mit der das Herunterladen von Musikstücken aus dem Web verboten, beschränkt und in einen Kaufakt verwandelt wird. Rein technisch reichte ein einziges Hochladen eines einmal "aufgenommenen" Musikstücks, um weltweit so gut wie ewig jeden Interessenten sein Bedürfnis befriedigen zu lassen. Herunterladen kann der Interessierte allein – so wie er allein zu einem Konzert gehen würde, nur einfacher. Beim Herunterladen führt der „Bedürftige“ die materiellen Tätigkeiten, die zur Befriedigung seines Bedürfnisses erforderlich wären, selbst aus. Rein virtuell teilt er (!) den Umfang der ursprünglich in das Produkt Musik investierten Arbeitszeit, einschließlich der damit verbundenen geistigen Arbeit, neu auf: Vorher entfiel die Gesamtarbeitszeit auf 999 998 Hörvorgänge, nachher auf 999 999. Je mehr Vorgänge, umso eher kann behauptet werden, dass unter kapitalistischen Bedingungen allein die Arbeit bezahlt wird, die zum Bezahlen selbst nötig ist, also Reloadsperren, Buchungsvorgänge usw., die also mit dem Bedürfnis nichts zu tun haben. Ließe man sie einfach weg, änderte sich an der Bedürfnisbefriedigung nichts. Ausdrücke wie Raubkopie, Piraterie usw. sind allein Ausdrücke dafür, dass das alles in einer in Geldbegriffen zurückgebliebenen Welt passiert. Wenn du dich also geistig dagegen auflehnst, bist du ganz ungewollt in eine kommunistische Logik verfallen.
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