Das Bild der
Malediven veranschaulicht das: Bestimmte Dinge wird es objektiv auch
im Kommunismus nicht im Überfluss geben KÖNNEN. Und unsere
Nachfahren werden sich hüten, Behörden zu installieren, um
beschränkt vorhandene Güter zu verteilen – und damit Macht
auszuüben.
Was
aber heute schon heute möglich wäre, ist wesentlich feinsinniger.
Mit unseren überkommenen Begriffen könnten wir sagen: Eine viel
umfassendere „Demokratie“. Die kann sich dann zu natürlichen
gemeinschaftlichen Entscheidungen weiterentwickeln, je höher das
Verantwortungsbewusstsein der Erdenbürger geworden ist.
Das
Hauptstreben im Kommunismus ist, jedem „seine Malediven“ zu
ermöglichen. Dies wären technische „Surrogate“ oder Illusionen,
die die angestrebten Wohlfühl- oder Wohlgeschmacksempfindungen
möglichst genau simulieren. Wie dies im Einzelnen umsetzbar sein
wird, wäre spekulative Science Fiktion. Man bedenke aber den
wesentlichen Unterschied zu heutigen „Erlebnisparks“: Denen geht
es um den Ertrag des Betreibers, also, dass möglichst viele zahlende
Nutzer durchgeschleust werden. Genau diese Komponente entfällt im
Kommunismus.
Ein
bedingungsloses und ersatzloses Verschwinden des Geldes wäre aus
meinem heutigen Verständnis heraus nicht wünschenswert (womit ich
wahrscheinlich die Zugehörigkeit zu meine alten Denkwelt beweise).
An seine Stelle sollten Systeme treten, die eine möglichst
„gerechte“ Verteilung von objektiven Mangelgütern ermöglichen
(Achtung: Nur von diesen!) oder qualitativ gelungene Surrogate für
alle. Gerecht heißt in diesem Fall, dass alle Mitglieder der
Gesellschaft an der Entscheidung mitwirken und sie mittragen können.
Dass dies konkret Interessierte sind, ergibt sich schon aus der
Vielzahl der Möglichkeiten, sich zu engagieren. (Das kann unter
Umständen meiner eigenen Beschränkung des Denkhorizonts geschuldet
sein.)
Der
wichtigste Unterschied zu dem, was wir heute als „Geld“ gewöhnt
sind, ist seine Individualisierung. Während es „richtigem“ Geld
gleichgültig ist, in wessen Besitz es sich befindet, würde die
kommunistische „Vergütung“ strikt personengebunden gewährt. Die
einzelne Person kann Leistungen „kaufen“, auch „verschenken“
- allerdings nicht vererben oder mit ihnen spekulieren.
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