Samstag, 12. Januar 2013

Droht uns eine "Klasse" "Prekariat"? (1)

Wie immer ist alles eine Frage der Definition. Wenn wir Wikipedia befragen, wie dort im Augenblick der Ausdruck "Prekariat" verstanden wird, ist die Antwort auf unsere Frage ein klares NEIN.


Prekariat ist ein soziologischer Begriff für eine inhomogene soziale Gruppierung, die durch Unsicherheiten der Erwerbstätigkeiten gekennzeichnet ist. Dadurch können Lebensverhältnisse schwierig sein, bedroht werden oder zum sozialen Abstieg führen.[1] Der Begriff Prekarität umfasst die dieser Gruppierung innewohnenden Eigenschaften und Tendenzen.[2]
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Die Idee, eine sozial als niedrig einzustufende Gruppierung als Prekariat zu bezeichnen, ist an sich alt: Hierzu zählten zum Beispiel Unehrliche BerufeLumpenproletariatSozial Verachtete. Die Idee geht auf eine Konzeption des Bordiguismuszurück, nach der sich das während der industriellen Revolution sowie in der Zeit der Industrialisierung entstehende Proletariat als Leute ohne Mittel definieren musste. Prekariat gilt heute als eine neue Konzeption der post-industriellenGesellschaftswissenschaften. Der italienische Politologe Alex Foti hat hierzu die These aufgestellt: Das Prekariat ist in der post-industriellen Gesellschaft, was das Proletariat in der Industriegesellschaft war.
 Die Soziologen Robert Castel und Klaus Dörre erkennen in dem Phänomen einer Wiederkehr sozialer Unsicherheiten die Tatsache, dass die soziale Frage zu Beginn des 21. Jahrhundert wieder aufgetaucht ist.[2] Zuvor hatte sich in den vergangenen Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts in den westeuropäischen Volkswirtschaften ein hoher ökonomischer Wohlstand entwickeln können. Auf der Basis starker Wachstumsperioden nach dem Zweiten Weltkrieg entstand für die damals vorherrschendenNormalarbeitsverhältnisse ein System kollektiver Absicherungen: Hierzu zählen insbesondere FlächentarifverträgeSozialgesetzegesetzliche Rentenversicherungen und das Arbeitsrecht.[5]
 Nach einer Definition der Internationalen Arbeitsorganisation liegt eine prekäre Beschäftigung dann vor, wenn der Erwerbsstatus nur geringe Arbeitsplatzsicherheit sowie wenig Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Arbeitssituation gewährt, der arbeitsrechtliche Schutz lediglich partiell gegeben ist und die Chancen auf eine materielle Existenzsicherung durch die betreffende Arbeit eher schlecht sind.[6]
Eine in Jena ansässige Forschungsgruppe hat 2008 eine ähnlich lautende Definition prekärer Beschäftigung vorgelegt: Danach kann ein Erwerbsverhältnis als prekär bezeichnet werden, wenn die dort Beschäftigten im Einkommensniveau, in der kollektiven Absicherung und in der betrieblichen Integration unterhalb des gegenwärtig und mehrheitlich anerkannten Standards liegen. Diese Lage geht einher mit einem Verlust an Sinnhaftigkeit, sozialer Anerkennung und Planungssicherheit. Bezogen wird demnach eine solche Definition auf normale Standards wie zum Beispiel die Standards eines Normalarbeitsverhältnisses.[2]
Der Schweizer Gewerkschafter Alessandro Pelizzari, der den jeweiligen individuellen Umgang mit der Unsicherheit prekär Beschäftigter untersucht hat, legt ebenfalls vier Merkmale für prekäre Arbeitssituationen fest:[7]
  1. Geringe Arbeitsplatzsicherheit, die nur mit einem kurzfristigen Zeithorizont verbunden ist;
  2. mangelnder Einfluss auf die Arbeitssituation und ausbleibende betriebliche Integration;
  3. fehlender Schutz durch sozial- und arbeitsrechtliche Normen;
  4. schwierige Existenzsicherung infolge eines niedrigen Einkommensniveaus.
Diese vier Merkmale gelten generell für die große Zahl der Arbeitnehmerüberlassungen, die deswegen zum Prekariat gerechnet werden und deren Tendenz steigend ist.
Das Statistische Bundesamt unterscheidet atypische und prekäre Beschäftigung. Unter atypischer Beschäftigung werden beim Statistischen Bundesamt alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse verstanden, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:[8]
• 
Befristung,
• 
Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden,
• 
Zeitarbeitsverhältnis,
• 
geringfügige Beschäftigung.
Prekäre Beschäftigung kann mit atypischer Beschäftigung einhergehen, ist mit dieser aber nicht gleichzusetzen. Beschäftigungsverhältnisse werden beim Statistischen Bundesamt als prekär bezeichnet, wenn sie nicht geeignet sind, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Bei der Einstufung einer Erwerbstätigkeit als prekär sind auch persönliche Lebensumstände des Erwerbstätigen, wie der bisherige Verlauf des Arbeitslebens und der Haushaltskontext, zu beachten.


Allerdings gibt es Argumente und vor allem sich abzeichnende Trends, die eine so einfache Antwort ausschließen. Dafür muss allerdings nachgehakt werden, was überhaupt eine "Klasse" ist.

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