Ein Grund, an dem das System, zu dem die DDR gehörte, die Zustimmung seiner Menschen verspielt hatte, war der abstrakte Umgang mit der "Demokratie". "Volksherrschaft" wird zum peinlichen Begriff, wenn eine Gruppe sich anmaßt, die Herrschaft des Volkes gegenüber eben diesem Volk zu verkörpern.
In diesem Sinn war die Ablösung des vergangenen Systems notwendig. Die Weltkatastrophe bestand allerdings darin, dass diese Ablösung nicht durch etwas Besseres sondern durch ein echter Demokratie Ferneres erfolgte. Immerhin ist aber die bürgerlich DEMOKRATISCHE Grundordnung formenreicher.
Das aber schließt eben auch ihre eigene Zersetzung mit ein. Nehmen wir den Artikel "Polizei soll anonym bleiben" aus der gestrigen "junge Welt". Dort geht es eigentlich nur um "Kennzeichnungspflicht auf Großeinsätzen". Dabei ist kein namentliches Outing der Polizisten gemeint - dem würde ich zum Schutz der Privatsphäre der Polizisten wegen auch ablehnend gegenüberstehen - sondern um eine Nummern-Kennzeichnung, die im Bedarfsfall eine konkrete Tatzuordnung ermöglichte.
Nun ist ein konkretes Erfordernis aufgetreten. Vermummte Straftäter im Amt verursachten in Halle zumindest bei einem Anti-Nazi-Demonstranten eine schwere Körperverletzung mit Dauerschaden. Der Vorgang an sich ist schon bedenklich. Immerhin führte er konkret dazu, dass sich SPD-Abgeordnete dem Gedanken notwendigerweise erleichterter Strafverfolgung nicht mehr entzogen.
Der CDU-Abgeordnete Jens Kolze aber steigterte sich in folgenden perversen Gedankengang:
"In einer Demokratie müsse man eben damit leben, dass nicht jede Straftat aufgeklärt werden kann ..."
Nun kann man prinzipiell fragen, ob nicht eine "Ordnung" ohne Straftaten, also vor allem unaufgeklärten besser sein könnte. Im konkreten Zusammenhang wird es aber makaber: Die Nichtaufklärbarkeit der Straftat "schwere Körperverletzung im Amt" basiert ja gerade auf einem Sonderrecht des / der Täter(s), sich zur Begehung eines öffentlichen Verbrechens unkenntlich zu machen. Das "Volk", also die dem Namen "Demokratie" nach Herrschenden, wird bereits ls Straftatbestand ausgelegt, sich in einer Weise zu kleiden, die als "Vermummung" ausgelegt werden könnte.
Eine derartige öffentliche Bekundung dieses CDU-Politikers ist nach den Grundsätzen der Logik (!) mindestens in gleichem Maße strafverfolgungswürdig wie Äußerungen und Handlungen von Linken-Politikern, die auf Unterbindung neofaschistischer Umzüge gerichtet sind, die formal legal sind. Allerdings moralisch verwerflicher, da diese Linken-Bekundungen sich gegen eine Verbrechensideologie richten, der CDU-Geistestäter aber einen Verbrechensraum als "Freiheit" billigt.
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