Montag, 12. März 2012

Sanktionsgemeinschaft Kommunismus (6)

Für technisch einwandfreie Spurenauswertung bei trotzdem nicht verhinderten Verbrechen setzt eine Berufspolizei ein. Ihr kommt dann auch ein Gewaltausübungsrecht zu. Es kann also auch im entfalteten Kommunismus sein, dass ein Verbrecher verhaftet wird - unter Umständen in Formen, die an heutige Kriminalfilme erinnern.
Danach aber wird wieder alles anders.
Richtiger: Ansätze dessen, was dann kommen kann, könntest du dir, wenn du in der DDR gelebt hättest, etwas leichter vorstellen. Dort war das System von gesellschaftlichen Gerichten, der Einheit von Berufsrichtern, Laienschöffen usw. schon praktisch in der Entwicklung. Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass dieses System in der DDR als gesellschaftliches Problem betrachtet werden musste, im Kommunismus aber ein „individualistisches“ ist. Also irgendwo festgeschriebene „Strafen“ können nur Notbehelf in unlösbar erscheinenden Fällen sein. Normalerweise werden auch individuelle Lösungen der jeweiligen Probleme gesucht und gefunden werden. „Sexuelle Störungen“ sind erst einmal etwas Medizinisches. Und Vorrang hat die Wiederherstellung der geschädigten Opfer.

Doch eigentlich müsste ich damit beginnen, dass der Begriff neu gefasst wird. Denn das „Wesen“ der „kriminellen“ Handlung besteht ja nicht mehr im Verstoß gegen formal festgeschriebene Rechtstatbestände. Ein – bleiben wir bei dem Beispiel – Sexualstraftäter handelt in erster Linie krank. Er bereitet Anderen bewusst (?!) Leiden – und zwar welche, die nicht einmal in für ihn selbst akzeptablem Verhältnis zum vorübergehenden Gewinn positiver (?) Gefühle stehen. Er braucht also Hilfe zur Selbstbeherrschung.

Klar. Die Gesellschaft muss sich den Luxus leisten, solche Verbrechen möglichst umfassend aufzuklären. Dies wird bereits dadurch leichter, dass es nicht mehr um die Feststellung eines juristischen Sachverhalts geht. Ein Teil der Vorbehalte von Vergewaltigungsopfern, also die Abgrenzungsfragen, denen zufolge die Täter (und ihre juristischen Vertreter) es für die Opfer zu einem „Spießrutenlauf“ werden lassen, den Vorgang öffentlich zu machen, fallen weg.
Es muss unter Ausschluss der Straffrage „normal“ sein, dass über angemessenen menschlichen Umgang miteinander geredet wird – und zwar relativ öffentlich. Was danach kommt, wäre die Behandlung von Opfer und Täter. Dabei werden Strafen im engeren Sinne generell die Ausnahme sein. Das heißt nicht, dass es keine unterschiedlich restriktiv geführten „Bewährungslager“ geben wird. Sonst würde ja gegen das Prinzip der Vielfältigkeit verstoßen. Aber wichtiger als die Einlieferung in eine Schule für Kriminalitätsausübung (als welche heutige „Gefängnisse“ verstanden werden können) ist die Therapie gegen Wiederholung, die bei den Ursachen ansetzt. Wobei … noch wichtiger ist natürlich die Therapie der Opfer. Das gesellschaftliche Hauptprinzip muss logischerweise sein, Traumatisierungen jeder (!) Art zu beseitigen.



Dies ist nur ein Stück aus dem Arbeitskapitel im Buchentwurf für "Komodo - Kommunismus ohne Dogmen". Das ganze Kapitel befindet sich H I E R ) .  

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