Doch … Eigentlich muss ich damit sogar beginnen, dass der Begriff neu gefasst wird. Denn das „Wesen“ der „kriminellen“ Handlung besteht ja nicht mehr im Verstoß gegen formal festgeschriebene Rechtstatbestände. Ein – bleiben wir bei dem Beispiel – Sexualstraftäter handelt in erster Linie krank. Er bereitet Anderen bewusst Leiden – und zwar welche, die nicht einmal in für ihn selbst akzeptablem Verhältnis zum (nur) augenblicklichen Gewinn positiver (?) Gefühlen stehen. Er braucht also Hilfe zur Selbstbeherrschung.
Klar. Die Gesellschaft muss sich den Luxus leisten, solche Verbrechen möglichst umfassend aufzuklären. Dies wird bereits dadurch leichter, dass es nicht mehr um die Feststellung eines juristischen Sachverhalts geht. Ein Teil der Vorbehalte von Vergewaltigungsopfern, also die Abgrenzungsfragen, denen zufolge die Täter (und ihre juristischen Vertreter) es die Opfer zu einem „Spießrutenlauf“ werden lassen, den Vorgang öffentlich zu machen, fallen weg.
Es muss unter Ausschluss der Straffrage „normal“ sein, dass über angemessenen menschlichen Umgang miteinander geredet wird – und zwar (relativ) öffentlich. Was danach kommt, wäre die Behandlung von Opfer und Täter. Dabei werden Strafen im engeren Sinne generell die Ausnahme sein dürfen. Das heißt nicht, dass es keine (unterschiedlich restriktiv geführten) „Bewährungslager“ geben wird. Sonst würde ja gegen das Prinzip der Vielfältigkeit verstoßen. Aber wichtiger als die Einlieferung in eine Schule für Kriminalitätsausübung („Gefängnis“) ist die Therapie gegen Wiederholung, die bei den Ursachen ansetzt. Wobei … noch wichtiger ist natürlich die Therapie der Opfer. Das gesellschaftliche Hauptprinzip muss logischerweise sein, Traumatisierungen jeder Art zu beseitigen.
Um es einmal so zu sagen: Die kommunistische Gesellschaft muss sich zwei Arten von „Moderatoren“ leisten: solche, die öffentlich wirken und solche, die vertraulich arbeiten. „Man“ muss zu ihnen eben vertrauensvoll gehen können, wenn man „Eifersucht“ u.ä. empfindet.
Womit wir Marx, Engels und Lenin wir hinter uns lassen.
Natürlich braucht die Gesellschaft ihre materielle Basis. Also das, was materiell verbraucht wird, muss zuvor produziert sein. Aber schon die Frage stellt sich anders, wenn die tatsächliche menschliche Hand weitgehend durch Technik ersetzt wurde.
Aber „Produktion um der Produktion willen“ bliebe in vorkommunistischem Denken hängen. Kommunistisch wird die Sache erst, wenn es wirklich um die Entfaltung der einzelnen Persönlichkeiten mit ihren Bedürfniswelten geht. Dort steht an erster Stelle natürlich die Gesundheit. Die schließt das ein, was wir heute als „Gesundheit“ definieren, also von „Krankheiten“ frei zu sein. Aber was eine „Krankheit“ ist, ist natürlich Definitionssache. Sagen wir einfach, diese Definition wird im Kommunismus besonders weit gefasst: „Gesundheit“ ist ein tendenziell dauerhaftes allgemeines Wohlbefinden – erkennbare längerfristige Abweichungen davon sind „Krankheiten“. (Wir sagen allerdings auch heute schon beispielsweise, jemand sei „krankhaft eifersüchtig“.)
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